Krebs durch Dieselkraftfahrzeuge



Dieselfilter im höchsten Maß ungeeignet

Wirkungsweise des Dieselfilters





Aus den diversen Nachrichten in den öffentlichen Medien ist bekannt , dass nicht nur die Umweltministerien als gesetzgebende Rechtskörper mit Nachdruck bemüht sind, den Partikelfilter gesetzlich zum Einbau in Dieselabgassystemen vorzuschreiben oder generell den Einbau in Dieselabgassystemen durch Fördergelder zu forcieren. Es ist sehr verwunderlich, dass ganz offensichtlich die Wirkungsweise der derzeit auf dem Markt befindlichen Partikelfiltersysteme nicht richtig erkannt oder deren Abscheidewirkung betreffend der Feinststaubpartikel oder Aerosole maßlos überschätzt wird. Es ist mir aus eben diesem Grund völlig unverständlich, warum die Hersteller von Partikelfiltersystemen die ihnen bekannten Zusammenhänge nicht eindeutig offen gelegt haben. Vor allem , dass Partikelfilter nicht geeignet sind, die für die Umwelt und insbesondere den Menschen gesundheitsgefährdenden Feinstpartikeln oder Aerosole ( Teilchengrößen kleiner 3 µm) aus den Abgasen von Dieselmotoren herauszufiltern oder wirkungsvoll abzuscheiden. Es wurde bisher immer die Definition vorenthalten, dass nur Partikelgrößen größer 5 µm von der Abscheidewirkung des Partikelfilters erfassbar sind und sich die angegebenen Abscheidegrade von 99% auf eine reine Reduktion der emittierten Partikelmasse beziehen. Partikelfilter sind ausnahmslos nicht geeignet, Feinstpartikel mit Teilchengrößen kleiner 3 µm abzuscheiden. Dass der zur Abscheidung von Feinstpartikel völlig ungeeignete Partikelfilter eine derartig hohe Akzeptanz erreicht hat, dass an einen gesetzlichen Zwangseinbau gedacht wird, ist in Kenntnis der Zusammenhänge überhaupt nicht verständlich. Eine Begründung für diese Dynamik kann nur mit wirtschaftlichen Interessen und der Tatsache , dass die Filterhersteller bedauerlicherweise auf die falsche Technik gesetzt haben, hergeleitet werden. Der daraus resultierende Akzeptanzfaktor kann unter Umständen auch damit begründet werden, dass die bisherigen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung derzeit ein Umdenken nicht rechtfertigen. Damit ist Stand der Technik, dass die als gesundheitsbeeinträchtigend erkannten Feinstpartikel ( oder lungengängigen Aerosole ) in Dieselabgasen weiterhin in die Umwelt emittiert werden und der Mensch diesen Aerosolen bzw. deren Einwirkung schutzlos ausgesetzt ist. Dies muss unter dem Aspekt gesehen werden, dass es schon seit geraumer Zeit bedeutend bessere Techniken gibt, die eine äußerst effizientere und vor allem vollständige Abscheidung von Russpartikeln ( auch der Feinstpartikel oder Aerosole ) ermöglichen.

Die üblicherweise für die Wirkungsweise eines Partikelfilters genannte Abscheiderate von 99% ist auf die Feinst-Partikelemissionen aus einem Dieselmotor nicht anwendbar und führt, den nicht mit der Materie vertrauten Laien, zu einem falschen Schluss. Vergleichsweise inhaltsreicher und anschaulicher würde die Abscheidewirkung des Partikelfilters, unter Bezugnahme auf die Anzahl der emittierten Partikel , beschrieben werden können:

" Von einer Million emittierter Partikel(Teilchen) pro Volumseinheit werden im Partikelfilter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit höchstens 1000 Partikel zurückgehalten!
  Eine solche Interpretation ist jedem Laien verständlich und kommt der Wahrheit schon sehr nahe! Um die Fehleinschätzungen auf das Maß der realen Zusammenhänge zu reduzieren , müssten die aus dem Dieselmotor emittierten Partikel daher grundsätzlich auf zwei wesentlich unterschiedlich zu bewertende Fraktionen aufgeteilt werden.
 

 

1.

Die Grobfraktion : d.h. Partikelemissionen die GRÖßER als 10 µm sind und

 

2.

Die Feinfraktion oder Aerosole: d.h. die Feinstpartikeln die KLEINER als 3 bis 5 µm sind! "Die sog. lungengängigen Feinstpartikel"!


Von der Grobfraktion kann der Partikelfilter unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 99% der emittierten Masse abscheiden. Demgegenüber kann der Partikelfilter, bedingt durch die nicht beeinflussbaren physikalischen Gesetzmäßigkeiten bzw. den nach unten begrenzten Durchströmquerschnitten im Partikelfilter , nur einen geringen Anteil (wenn überhaupt) der gesundheitsgefährdenden Feinstpartikeln (Aerosole nach Pkt. 2) im Filter zurückhalten. Mit einer solchen eindeutigen Definition der Partikelemissionen ist die Wirkungsweise des Partikelfilters eindeutig interpretierbar und die Diskussion vom hohen Wirkungsgrad des Partikelfilters endlich einer "wirkungslosen" Deutung und letztendlich gesetzlichen Einschränkung zugänglich . Der Partikelfilter hat auf Basis dieser erkannten Zusammenhänge gegenüber der Umwelt eine reine Masken- oder Alibifunktion, da dieser nur die o.e. Grobfraktion aus dem Dieselmotorabgas abscheidet, d.h. dass nur die augenscheinlich erkennbaren Partikel aus dem Dieselmotorabgas ausgefiltert werden. Es stellt sich natürlich die Frage, ob eine solche Wirkungsweise im Interesse der Umwelt und im besonderen der Gesundheit der davon betroffenen Bevölkerung ist?
  Es bleibt die Überlegung, ob der Gesetzgeber durch rechtliche Maßnahmen nur eine optische oder augenscheinliche Sanierung von Emissionen aus Dieselfahrzeugen anstrebt oder ob es nicht sinnvoller erscheint, die oben vorgeschlagene eindeutige Definition der Emissionen nach Pkt. 1) und 2) in eine rechtlich gültige Norm zu verpacken und danach den derzeitigen Stand der Technik zur Emissionsminimierung in seiner vollen Wirkung auszuschöpfen. Letztendlich wäre es das einzige und ausschließliche Interesse, bevorzugt die vorwiegend für den Menschen als äußerst gesundheitsgefährlich eingestuften Feinstpartikeln oder lungengängigen Aerosole in Abgasen aus Dieselmotoren wirkungsvoll zu reduzieren oder gänzlich zu beseitigen.
  Der Einbau des Partikelfilters, als nicht zielführende emissionsmindernde Maßnahme, zum ultimativen Partikelkiller hochzustilisieren, ist nicht geeignet, unserer Umwelt einen Dienst zu erweisen. Wenn den Pressemeldungen der letzten Tage Glauben geschenkt werden darf, wäre der Gesetzgeber gut daran beraten die weitere Vorgangsweise zu überdenken und endlich eine wirkungsvollere und vor allem klar definierte Maßnahme - wie z.B. einen definierten Grenzwert (w. o.e.) - vorschreiben! Die Vorschreibung oder auch nur ansatzweise angedachte Förderung einer ungeeigneten Filter-Technik ist nicht im Interesse der betroffenen Menschen!
 

Verfasser: DI Dr. techn. Gerhard Fleischhacker

Copyright® 2003 Consulting Engineering Fleischhacker (CEF®) - Austria
10 Dezember 2003


Gefunden auf: www.Kein-Diesel.at


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